Was ist ein Aufbauseminar?
Ein Aufbauseminar wird angeordnet, wenn ein Fahranfänger in seiner zweijährigen Probezeit mit bestimmten Vergehen auffällig geworden ist.
Dabei ist die Schwere des Verstoßes relevant, die nach Anlage 12 zur Fahrerlaubnisverordnung in A- und B-Verstöße unterteilt werden.
Ein Aufbauseminar wird bei einem A-Verstoß oder 2 B-Verstößen innerhalb der Probezeit angeordnet.
Ziel des Aufbauseminars ist es, dass die Teilnehmer ihr Fahrverhalten reflektieren und im Zuge dessen ihr Risikobewusstsein schärfen, sodass die Teilnehmer im Anschluss keine gefährlichen Situationen mehr im Straßenverkehr hervorrufen.