Ausbildung

Führerscheinklasse B / Bf17*

Klasse B
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt).
Mindestalter: 18 Jahre
* (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")
Eingeschlossene Klassen: AM und L

Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten

Überlandfahrt: 5 Fahrstunden
Autobahnfahrt: 4 Fahrstunden
Dunkelheit: 3 Fahrstunden

Praktische Prüfung

Prüfungsdauer: 45 Minuten
Prüfungsstrecke: innerorts, außerorts, möglichst auch Autobahn

Führerscheinklasse BE

Klasse BE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre
* (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")
Eingeschlossene Klassen: keine

Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten

Überlandfahrt: 3 Fahrstunden
Autobahnfahrt: 1 Fahrstunden
Dunkelheit: 1 Fahrstunden

Praktische Prüfung

Prüfungsdauer: 45 Minuten
Prüfungsstrecke: innerorts, außerorts, möglichst auch Autobahn

Führerscheinklasse B96

(keine eigene Fahrerlaubnisklasse)
Klasse B96
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt zum Führen von Zugfahrzeugen in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500kg und nicht mehr als 4250kg.
Die Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erfolgt bei Erfüllung folgender Voraussetzungen:
Mindestalter: 18 Jahre

Erfüllung folgender Voraussetzungen:

Theorie: 2,5 Stunden (150 Minuten = 3,33 Fahrstunden)
Praxis: 3,5 Stunden (210 Minuten = 4,66 Fahrstunden)
Fahren: 1,0 Stunden (60 Minuten = 1,33 Fahrstunden)

Führerscheinklasse B196

(keine eigene Fahrerlaubnisklasse)
Klasse B196
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt im Inland auch zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) der Klasse A1
Die Zuteilung der Schlüsselzahl 196 erfolgt bei Erfüllung folgender Voraussetzungen:
Mindestalter: 25 Jahre & mindestens 5 Jahre Besitz der Klasse B
Eingeschlossene Klassen: keine

Erfüllung folgender Voraussetzungen:

Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden (4 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten Theorie, 5 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten Praxis).
Der Fahrlehrer muss nach Abschluss der theoretischen und praktischen Fahrerschulung bestätigen, dass der Bewerber erfolgreich an der Fahrerschulung teilgenommen hat.

Führerscheinklasse A1

Klasse A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: AM

Erfüllung folgender Voraussetzungen:

Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung.
Der Fahrlehrer muss nach Abschluss der theoretischen und praktischen Fahrerschulung bestätigen, dass der Bewerber erfolgreich an der Fahrerschulung teilgenommen hat.

Führerscheinklasse A2

Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM

Erfüllung folgender Voraussetzungen:

Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung.
Der Fahrlehrer muss nach Abschluss der theoretischen und praktischen Fahrerschulung bestätigen, dass der Bewerber erfolgreich an der Fahrerschulung teilgenommen hat.

Führerscheinklasse A

Klasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1, A2 und AM

Erfüllung folgender Voraussetzungen:

Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung.
Der Fahrlehrer muss nach Abschluss der theoretischen und praktischen Fahrerschulung bestätigen, dass der Bewerber erfolgreich an der Fahrerschulung teilgenommen hat.